Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem § 34a
Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO stellt den sachlichen Nachweis für eine selbstständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe sowie die fachliche Mindestvoraussetzung für bestimmte Tätigkeiten wie z B Schutz vor Ladendieben Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereiche mit tatsächlichen